AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CHRISTO DONTCHEV MEDIA
1. Leistungen, Geltungsbereich
1.1. CHRISTO DONTCHEV MEDIA (nachfolgend: „Auftragnehmer“) erbringt Werbe- und Marketingleistungen, insbesondere die Produktion von Werbevideos und sonstigen Werbeinhalten, Foto- und Videomarketing, Begleitung und Betreuung von Social-Media-Accounts, Online-Werbekampagnen und sonstige Beratungsleistungen im Bereich der Werbung (nachfolgend insgesamt: „Leistungen“).
1.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen des Auftragnehmers gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung der unter Ziffer 1.1 genannten Leistungen.
1.3. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, wenn sie nicht von dem Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden.
1.4. Ergänzend zu den AGB gelten die Regelungen in den jeweiligen Einzelaufträgen mit dem Kunden. Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen im Einzelauftrag den AGB vor.
1.5. Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Kunden als Unternehmer, d.h. an natürliche oder juristische Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Der Auftragnehmer behält sich vor, einen Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen (z.B. Gewerbeschein).
2. Vertragsschluss
2.1. Der Auftragnehmer erstellt dem Kunden ein individuelles Angebot (sog. „Einzelauftrag“), das in elektronischer Form an den Kunden geschickt wird. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer an das Angebot 7 Tage nach dessen Zugang beim Kunden gebunden.
2.2. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Eine Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen des Auftragnehmers erfolgen.
3. Leistungspflichten des Auftragnehmers
3.1. Der Auftragnehmer erbringt die Werbe-, Marketing- oder sonstigen Beratungsleistungen (vgl. Ziff. 1.1) in dem im Einzelauftrag näher beschriebenen Umfang. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Kunden sämtliche Leistungen in digitaler Form zur Verfügung zu stellen (etwa per Filesharing über WeTransfer, etc.). Ist die Platzierung von Werbeanzeigen oder die Durchführung einer Werbekampagne Gegenstand des Vertrages, schuldet der Auftragnehmer die Durchführung und Darstellung der Werbung, nicht jedoch einen etwaigen mit der Werbung erwarteten wirtschaftlichen Erfolg.
3.2. Allgemeine Beratungs- oder Projektmanagementleistungen erbringt der Auftragnehmer nach der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Soweit nicht anders vereinbart, beschränken sich die Leistungen von Auftragnehmer auf die Beratung, Koordinierung und Projektplanungen, nicht jedoch auf ein konkretes Ergebnis der Werbemaßnahmen selbst.
3.3. Soweit der Auftragnehmer Inhalte wie Fotos, Videos oder sonstige Werbeinhalte für den Kunden produziert, erbringt er keine Rechtsberatung. Der Kunde ist daher selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Informationen den ggf. bestehenden rechtlichen Anforderungen genügen und insbesondere sämtliche verpflichtende Informationen und Angaben enthält. Dies betrifft insbesondere Anbieterkennzeichnungen und Pflichtinformationen nach wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen sowie sonstigen verbraucherschützenden Vorschriften.
3.4. Sollte der Kunde dem Auftragnehmer schuldhaft Informationen oder Inhalte zur Verfügung stellen, die Rechte Dritter verletzen und wird der Auftragnehmer deshalb von dem Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen des Dritten einschließlich erforderlicher Kosten (z.B. Anwaltskosten, Bußgelder, etc.) auf erstes Anfordern frei. Der Auftragnehmer wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn er von einem Dritten in Anspruch genommen wird. Der Kunde seinerseits ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Verteidigung gegen die Ansprüche erforderlich sind.
3.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erbringung seiner Leistungen ohne gesonderte Einwilligung des Kunden Subunternehmern zu bedienen, die zu der Erbringung der Leistungen geeignet sind.
4. Kommunikation zwischen Kunde und Auftragnehmer
4.1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer per E-Mail.
4.2. Der Auftragnehmer behält sich vor, dem Kunden einen Zugang zu einem anderen Kommunikationskanal seiner Wahl (z.B. ein Projektmanagement- oder Tickettool) einzurichten (nachfolgend „Kommunikationskanal“). Wenn der Auftragnehmer einen entsprechenden Kommunikationskanal zur Verfügung stellt, stimmt der Kunde zu, dass ihm über diesen Kanal Nachrichten zugehen.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, den Kommunikationskanal in regelmäßigen Abständen auf Eingang neuer Nachrichten zu überprüfen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde durch den Kommunikationskanal über neu eingegangene Nachrichten (z.B. per E-Mail) informiert wird.
5. Zusammenarbeit und Mitwirkung
5.1. Die Vertragsleistungen bedingen eine intensive Zusammenarbeit zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Dem Kunden obliegt es, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, um dem Auftragnehmer die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu ermöglichen.
5.2. Ist im Einzelfall vereinbart, dass die Vertragsleistungen auf einer vom Kunden bereitzustellenden Plattform oder Entwicklungsumgebung erbracht werden sollen, stellt der Kunde auf eigene Kosten die erforderliche Server-Infrastruktur und den Zugang bereit und hält ihn während der Vertragslaufzeit für den Auftragnehmer aufrecht.
5.3. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer Inhalte und Informationen (z.B. Texte, Grafiken, Bilder), die für die Leistungserbringung erforderlich sind und z.B. in Fotos, Videos oder Blogbeiträgen eingebunden werden sollen, rechtzeitig in einem von dem Auftragnehmer vorgegebenen Dateiformat und Datenträger/Cloud-Speicherdienst zur Verfügung. Der Kunde bestimmt, an ggf. welcher Stelle die Inhalte eingebunden werden sollen. Der Auftragnehmer kann den Kunden hierbei unterstützen, indem er Vorgaben macht, wie die Inhalte zur Verfügung gestellt werden sollen. Stellt der Kunde die Inhalte nicht, nicht rechtzeitig, nicht in der vereinbarten Qualität oder in dem von dem Auftragnehmer festgelegten Dateiformat zur Verfügung, gilt Ziffer 5.6 dieser AGB.
5.4. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Registrierung von Domains und Erstellung von Accounts auf Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Instagram, unter denen die von dem Auftragnehmer erarbeiteten Vertragsleistungen im Internet abrufbar sein sollen, durch den Kunden in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten. Der Kunde ist insbesondere selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, dass die Domain oder der eingerichtete Account keine Rechte Dritter verletzt.
5.5. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige bestehende rechtliche Anforderungen (wie z.B. aufsichtsrechtliche Erfordernisse), die bei der Erbringung der Vertragsleistungen zu berücksichtigen sind, mitzuteilen.
5.6. Erbringt der Kunde eine Leistung nach dieser Ziffer 5 nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig und wird dadurch die Leistung des Auftragnehmers verhindert oder verzögert, ist der Auftragnehmer hierfür nicht verantwortlich. Soweit die Parteien Liefertermine oder Fristen vereinbart haben, verlängern sich diese um einen angemessenen Zeitraum.
5.7. Als Ersatz für den Schaden, der dem Auftragnehmer durch etwaige durch den Kunden verschuldete Verschiebungen der Liefertermine und Fristen entsteht, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von EUR 130,00 (nachfolgend „Wiedereinplanungsgebühr“) als Mindestschaden zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer als der o.g. pauschalierte Schaden entstanden ist. Der Auftragnehmer behält sich in Fällen schuldhafter Pflichtverletzungen weitere und weitergehende Schadensersatzansprüche vor. Die vorgenannte Pauschale ist jedoch in jedem Fall auf diese Ansprüche anzurechnen.
6. Abnahme bei Werkleistungen
6.1. Sollte Auftragnehmer im Einzelfall eine Werkleistung erbringen (etwa Vertrag über Platzierung von Werbeanzeigen, Durchführung einer individuellen Werbekampagne für den Kunden), gilt für die Abnahme der Leistungen Folgendes:
6.2. Werden die Leistungen nach dem Einzelauftrag in einzelnen Abschnitten erbracht, nimmt der Kunde die entsprechenden Teilleistungen (entsprechend der Arbeitspakete/Milestones im Einzelauftrag) ab. Der Auftragnehmer teilt die Fertigstellung der Teilleistung mit und ermöglicht dem Kunden, die Vertragsgemäßheit zu prüfen.
6.3. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, wenn die (Teil-)Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden.
6.4. Im Falle von Teilleistungen vereinbaren die Parteien nach der Durchführung des letzten Leistungsabschnitts eine Gesamtabnahme. Sie darf nicht aufgrund von unwesentlichen Mängeln und nicht aufgrund von Mängeln verweigert werden, die bereits während der Teilabnahme erkennbar gewesen wären.
6.5. Nach Fertigstellung der Leistungen kann Auftragnehmer zur Erklärung der Gesamtabnahme eine angemessene Frist setzen. Nach Ablauf der Frist gelten die Leistungen als abgenommen, sofern der Kunde die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
6.6. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen kann der Einzelauftrag eine Vergütung auch in Fällen von Werkleistungen monatlich nach Aufwand oder als Pauschalbetrag vorsehen.
7. Leistungsänderungen
7.1. Sollte der Kunde wünschen, dass bestimmte vertraglich vereinbarte Leistungen geändert werden sollen, teilt er dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mit.
7.2. Der Auftragnehmer wird bei Änderungswünschen des Kunden die Auswirkungen der Änderungen auf die Vergütung oder Termine prüfen und dies dem Kunden mitteilen. Die änderungsbedingten Mehraufwendungen trägt der Kunde.
8. Nutzungsrechte an den Leistungen
8.1. Die von dem Auftragnehmer erstellten Texte, Fotos, Videos oder sonstige Werbeinhalte (nachfolgend: „Inhalte“) sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Soweit nicht anders vereinbart, räumt der Auftragnehmer dem Kunden an diesen Inhalten im Rahmen des Vertragszwecks ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Inhalte räumlich und zeitlich unbeschränkt selbst zu werblichen Zwecken im Internet und Social Media zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, aufzuführen und vorzuführen. Das Nutzungsrecht nach dieser Ziffer 8.1 beschränkt sich auf die Online-Nutzung. Die Verwendung der Inhalte offline, etwa in Werbeprospekten, bedarf einer gesonderten Nutzungsrechtseinräumung.
8.2. Nutzungsrechte an den zu den jeweiligen Inhalten gehörenden Unterlagen, Contentplänen, Skizzen, Entwürfen und der Dokumentation räumt der Auftragnehmer dem Kunden nur ein, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
8.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die vertraglich geschuldeten Leistungen auch Bestandteile zu verwenden, die von Dritten erstellt wurden (nachfolgend „Drittinhalte“). Der Auftragnehmer teilt dem Kunden bis zur Abnahme mit, welche Drittinhalte in den Leistungen enthalten sind und nach welchen Bestimmungen sich die Einräumung von Nutzungsrechten an den Drittinhalten bestimmt.
8.4. Nutzungsrechte nach dieser Ziffer 8 entstehen erst mit der Zahlung der vollständigen Vergütung für die Erbringung der Leistungen nach dem jeweiligen Einzelvertrag.
9. Referenzkunden- und Urhebernennung
9.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen und den Namen sowie das Logo des Kunden auf seiner Webseite sowie in Präsentationen und Werbemitteln zu verwenden. Auf Anfrage stellt der Kunde dem Auftragnehmer eine Bilddatei mit dem Logo des Kunden zur Verfügung.
9.2. Der Kunde räumt dem Auftragnehmer dauerhaft und unwiderruflich die für die Nennung als Referenzkunden erforderlichen Nutzungsrechte an den Unternehmenskennzeichen des Kunden ein. Erbringt der Auftragnehmer Vertragsleistungen für den Internetauftritt bestimmter Marken, unter denen der Kunden handelt und/oder Produkte vertreibt, gelten die Regelungen dieser Ziffer 9.2 für die jeweilige Marke entsprechend.
9.3. Umfassen die Vertragsleistungen auch Inhalte für eine Website (wie z.B. Videos oder Fotos), ist der Kunde verpflichtet, den Auftragnehmer im Impressum der Webseite als Urheber der entsprechenden Webseiteninhalte zu benennen und einen Link auf die Webseite des Auftragnehmers anzubringen.
10. Entgelt, Fälligkeit
10.1. Je nach Vereinbarung im Einzelvertrag richtet sich das Entgelt für die Leistungen nach einem vereinbarten Festpreis oder nach Aufwand und Stundensatz. Bei einer Festpreisvereinbarung und bestehendem Werkvertrag ist die vereinbarte Vergütung nach Abnahme und Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig (vgl. Ziffer 6 der AGB). Der Auftragnehmer kann von dem Kunden Abschlagszahlungen verlangen. Die Höhe der Abschlagszahlungen bestimmt sich nach dem jeweils tatsächlich angefallenen Aufwand und den zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Stundensätzen des Auftragnehmers. § 632a Abs. 1 S. 2 BGB ist nicht anzuwenden. Die Höhe des Abschlages ist auf die Höhe der Festpreisvergütung bzw. auf die Höhe der Vergütung, die auf den jeweiligen Meilenstein entfällt, begrenzt.
10.2. Für den Fall, dass der Einzelauftrag vorsieht, dass mit der Pauschale eine festgelegte Anzahl an Stunden oder Personentagen innerhalb eines Monats abgegolten sein soll, ist ein darüber hinaus gehender Aufwand gesondert im Sinne der Ziffer 10.4 dieser AGB zu vergüten.
10.3. Haben die Parteien eine Vergütung nach Milestones (vgl. Ziffer 6.2) oder Zeitabschnitten (z.B. pro abgelaufenen Monat) vereinbart, ist die auf den jeweiligen Milestone oder Zeitabschnitt vereinbarte Vergütung nach der jeweiligen Freigabe durch den Kunden und Zugang der Rechnung des Auftragnehmers zur Zahlung fällig.
10.4. Soweit keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, werden die Leistungen nach Zeitaufwand („Drehtage“/ „Personentage“, bzw. Stundensatz) zu den im Angebot genannten Sätzen vergütet. Bei einer Stundensatzvereinbarung wird je angebrochene 10 Minuten zum Anfang des auf den jeweiligen Monat der Leistungserbringungen folgenden Monat abgerechnet. Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Soweit nicht anders vereinbart, sind von Auftragnehmer vorgelegte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen bloße Schätzungen und unverbindlich.
10.5. Soweit nicht anders vereinbart, sind Drittleistungen wie z.B. die Rechteeinräumung von Inhalten Dritter (z.B. Stock-Fotos), Übersetzungskosten, Rechtsprüfungskosten, Produktionskosten für Video oder Audio gesondert und nach tatsächlich entstandenem Aufwand zu vergüten.
10.6. Ab einer Entfernung von 50 Kilometern zwischen dem Sitz des Auftragnehmers und dem Kunden sind erforderliche Reise- und Übernachtungskosten (PKW: 40 ct/km; Bahnfahrt 1. Klasse; Flug Eco; Hotel Standard mit 3-Sternen) und Spesen des Auftragnehmers gesondert zu vergüten. Weitere, im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter werden vom Kunden gesondert nach Aufwand und gegen Nachweis erstattet.
10.7. Sämtliche Entgelte verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.8. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Rechnung in elektronischer Form (E-Mail) zu stellen.
11. Laufzeitverträge, Kündigung
11.1. Sollten die Parteien einen Laufzeitvertrag geschlossen haben (z.B. mehrmonatige Werbekampagne), richtet sich die Laufzeit nach den Vereinbarungen im Einzelauftrag. Ist keine Laufzeit bestimmt, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
11.2. Bei Laufzeit des Vertrages ist eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ausgeschlossen. Bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich zu kündigen.
11.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Für den Auftragnehmer liegt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann vor, wenn:
- der Kunde trotz zweifacher erfolgloser Mahnung eine fällige Rechnung nicht begleicht,
- schuldhaft gegen die Bestimmungen zur Nutzung der Leistungen des Auftragnehmers verstößt (vgl. Ziffer 8.) oder
- trotz wiederholter Aufforderung ihm obliegende Mitwirkungspflichten nicht erbringt (vgl. Ziffer 5.).
12. Verzug
12.1. Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden eingeht.
12.2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
12.3. Das Recht zur Geltendmachung der Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB und ggf. weiterer Verzugsschäden bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Pauschale und die Verzugszinsen sind jedoch in diesem Fall auf etwaige weitere Schadensersatzansprüche anzurechnen.
12.4. Während Zahlungsverzugs in nicht unerheblicher Höhe (mindestens 500 EUR), ist der Auftragnehmer berechtigt, einen etwaig eingeräumten Zugang zu Accounts zu sperren bzw. von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen. Der Kunde bleibt in diesen Fällen verpflichtet, etwaige zeitabhängigen Entgelte weiter zu bezahlen.
13. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
13.1. Soweit nicht nachfolgend anders vereinbart, richtet sich die Gewährleistung der Auftragnehmer für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften.
13.2. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder es liegt einer der in Ziffer 14.3 dieser AGB genannten Fälle vor.
13.3. Der Auftragnehmer ist befugt, die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde die geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat.
13.4. Die Gewährleistung des Auftragnehmers entfällt in den Fällen, in denen der Mangel bzw. der Schaden allein darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde Änderungen an den von Auftragnehmer erbrachten Leistungen vorgenommen hat. Entsprechendes gilt, sofern der Mangel auf vom Kunden zur Verfügung gestellten mangelhaften Informationen, Produkten, Materialien oder auf einer unsachgemäßen Verwendung der Leistungen durch den Kunden zurückzuführen ist.
13.5. Der Kunde unterstützt den Auftragnehmer bei der Mangelfeststellung und -beseitigung und stellt ihm sämtliche Informationen zur Verfügung, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
13.6. Setzt der Kunde eine Frist zur Beseitigung von Mängeln, muss diese angemessen sein. Sofern ein Mangel der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung vorliegt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung nach eigener Wahl nachzubessern oder neu zu erbringen. Die Nachbesserung oder Nachlieferung gilt als gescheitert, wenn zwei Versuche durch den Auftragnehmer nicht innerhalb angemessener Zeit zur Behebung des Mangels geführt haben oder wenn die Mangelbehebung endgültig gescheitert ist. Die Gewährleistung, einschließlich der Mängelrügeobliegenheiten nach § 377 HGB, richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Regelungen.
13.7. Eine Beschaffenheits- oder sonstige Garantie im Sinne des § 443 BGB übernimmt der Auftragnehmer ausschließlich dann, wenn und soweit die entsprechende Angabe von Auftragnehmer ausdrücklich als „Beschaffenheitsvereinbarung“, „Zusicherung von Rechten“ oder „Garantie“ bezeichnet ist.
14. Haftung
14.1. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach der gebotenen branchenüblichen Sorgfalt.
14.2. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind sowohl gegenüber dem Auftragnehmer als auch gegenüber seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, wenn nicht einer der nachfolgenden Ausnahmen vorliegt.
14.3. Der Auftragnehmer haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder etwaig übernommener Garantien beruhen, bei der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, das heißt solcher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet („Kardinalpflichten“), und soweit er nach dem Produkthaftungsgesetz zur Haftung verpflichtet ist.
14.4. Im Falle des Schadensersatzanspruchs für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten (vgl. Ziffer 14.3) und in Fällen der grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht in Fällen von Personenschäden, von Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
14.5. Für den Verlust gespeicherter Daten haftet der Auftragnehmer ausschließlich dann, wenn der Kunde aufgrund regelmäßiger, ordnungsgemäß durchgeführter Datensicherungen sichergestellt hat, dass diese Daten durch einen vertretbaren Aufwand rekonstruiert werden können. Die Haftung ist im Rahmen der vorstehenden Haftungsbegrenzung und der Höhe nach auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
14.6. Diese Haftungsregelungen gelten, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, für sämtliche Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche, einschließlich vorvertraglicher und nebenvertraglicher Ansprüche.
15. Geheimhaltung
15.1. Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 Geschäftsgeheimnisgesetz und sämtliche Unterlagen, Dokumente und Informationen, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind, ferner das für den Kunden individuell erstellte Angebot.
15.2. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die der Empfänger eigenständig erlangt hat, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
c) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
d) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
15.3. Die nach §§ 3, 5 Geschäftsgeheimnisgesetz erlaubten und von der Vertraulichkeit ausgenommen Handlungen bleiben unberührt. Gegebenenfalls bestehende separate Geheimhaltungsvereinbarung der Parteien bleibt hiervon unberührt.
16. Datenschutz
16.1. Die Parteien werden die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, etwa nach Datenschutzgrundverordnung oder Bundesdatenschutzgesetz, einhalten. Insbesondere setzen die Parteien für die Durchführung des Vertragsverhältnisses ausschließlich Personen ein, die ihrerseits zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet worden sind. Sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Datenauftragsverarbeitungsvertrag im Sinne des Art. 28 Datenschutzgrundverordnung in schriftlicher oder elektronischer Form.
16.2. Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur in dem Umfang verarbeiten, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
17. Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
17.1. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. § 354 a HGB bleibt unberührt.
17.2. Die Vertragsparteien dürfen mit außerhalb des Synallagmas, d.h. außerhalb des Gegenseitigkeitsverhältnisses von Leistung und Gegenleistung stehenden Forderungen nicht aufrechnen. Das Aufrechnungsverbot für derartige Forderungen gilt nicht, wenn die Gegenforderungen von der jeweils anderen Partei nicht bestritten, rechtskräftig festgestellt, oder zur Entscheidung reif sind.
17.3. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur mit Gegenforderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
18. Schlussbestimmungen
18.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form.
18.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
18.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des deutschen Internationalen Zivilrechts.
18.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin-Mitte. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Anbieter der Leistungen ist:
Christo Dontchev Media
Inhaber: Herr Christo Dontchev
Buschallee 57
13088 Berlin
Telefon: +49 (0) 1607645004
E-Mail: cd@christodontchevmedia.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE352975884